Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltungsbereich

 

Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Auftraggeber und Jana Kaiser, im Nachfolgenden Dolmetscherin genannt.

 

Vorbereitungsmaterial

 

Um eine qualitativ hochwertige Dolmetschleistung zu gewährleisten, lassen Sie der Dolmetscherin bis zwei Wochen vor dem Termin Vorbereitungsmaterial zukommen. Hierfür eignen sich insbesondere Programme, Tagesabläufe, Tagesordnungen, Protokolle, Präsentationen, Manuskripte, Teilnehmerlisten und Videos. Aufträge, die durch mangelndes Equipment seitens des Auftraggebers nur mangelhaft erfüllt werden können, lösen keine Haftung der Dolmetscherin aus. Der vereinbarte Honorarbetrag wird in voller Höhe verrechnet.

 

Sämtliche zur Vorbereitung erhaltenen Materialien und Informationen werden vertraulich behandelt. Auf Wunsch werden die übermittelten Vorbereitungsunterlagen nach Beendigung des Dolmetscheinsatzes wieder zurückgegeben.

 

Berufs- und Ehrenordnung

 

Die Dolmetscherin handelt und arbeitet nach der Berufs- und Ehrenordnung für Gebärdensprachdolmetscher/innen und Übersetzer/innen. Insbesondere unterliegt sie der Schweigepflicht und behandelt die aus dem Vertrag bekannt werdenden Informationen streng vertraulich. (http://www.bgsd.de/index.php?s=ehrenordnung)

 

Teamdolmetschen

 

Dauert ein Dolmetscheinsatz voraussichtlich länger als eine Stunde, ist ein Team von mindestens zwei DolmetscherInnen zu beauftragen. Eine Ausnahme kann nur gemacht werden, wenn dafür triftige Gründe vorliegen und wenn dies von der Dolmetscherin ausdrücklich akzeptiert wird.

 

Stornierung

 

Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber werden folgende Beträge in Rechnung gestellt:

 

·       bis 12 - 8  Tage vor dem Termin:           50 % der Dolmetschzeit

 

·       7 -1 Tage vor dem Termin:          100 % der Dolmetschzeit

 

·       Am selben Tag:                          100 % der Dolmetschzeit + Fahrzeit

 

·       Nach Antritt der Fahrt:                 100 % des gesamten Aufwandes

 

Sollte die Dolmetscherin aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrags verhindert sein, so sorgt sie nach besten Kräften dafür, dass an ihrer Stelle ein/e FachkollegIn die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt.

 

Vergütung

 

Die Vergütung ist ohne Abzug zahlbar. Die Dolmetscherin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Neben der Einsatzzeit zählen hierzu Fahrt- und Wartezeiten, sowie Ersatz für die gefahrenen Kilometer.

 

Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und ‑entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

 

Urheberrecht und Verwertung

 

Das Produkt der Dolmetscherleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anschauung/Anhörung bestimmt. Eine Aufzeichnung oder Übertragung ist ohne vorherige Zustimmung der Dolmetscherin nicht zulässig. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.

 

Verpflegung bei ganztägigen Einsätzen

 

Handelt es sich um eine ganztägige Veranstaltung, so steht die Verpflegung, die den übrigen Teilnehmern gewährt wird, auch der Dolmetscherin zu.

 

Haftung des Dolmetschers gegenüber dem Auftraggeber

 

Der Dolmetscher haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

 

Anwendbares Recht

 

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

 

Salvatorische Klausel

 

Die Wirksamkeit dieser AGB wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.